Auf Grund des politischen Beschlusses der Bundesregierung wird vom 01.07. bis zum 31.12.2020 die Mehrwertsteuer von 19% auf 16%, z.B. für Boutiqueware und Dünger, und die ermäßigte Mehrwertsteuer von 7% auf 5%, z.B. für Pflanzen und Stauden, gesenkt. Diese Senkung wird als ein Teil des geplanten Konjukturpaketes durchgeführt mit dem Ziel die Kaufkraft und -lust der Verbraucher zu steigern.
3% Nachlass für Ihren Einkauf
Für Sie bleibt bei uns alles ganz einfach und transparent. Die Preise an den Waren werden wir nicht um etikettieren. Wir lassen die Preise so, wie sie vor der Mehrwertsteuersenkung waren und reduzieren stattdessen direkt beim Bezahlen an der Kasse Ihren gesamten Einkauf um 3 %.
Das bedeutet, dass Sie auf alle Waren in unserem Geschäft 3% Nachlass bekommen: Ganz gleich, ob sie unter dem ermäßigten Steuersatz von 5% (vorher 7%) oder unter dem Regelsteuersatz von 16% (vorher 19%) fallen. Dieses Verfahren darf angewendet und kommt letztendlich dem Kunden entgegen.
Waren die unter den ermäßigten Steuersatz (5%) fallen sind: Pflanzen, Saatgut, Rindenmulch, Rinderdung, usw.
Waren die unter den Regelsteuersatz (16%) fallen sind: Töpfe, Kunststoffartikel, Gartengeräte, Dekoartikel, usw.
Der Nachlass wird erst an der Kasse gewährt und ist somit erst am Ende des Kassenbons für Sie gut erkennbar und schnell nachzuvollziehen. Ausgenommen von der Mehrwertsteuersenkung sind Gutscheine, weil die Mehrwertsteuer erst bei Einlösung geltend gemacht werden kann.